Austritt
Wir bedauern es sehr, wenn Sie aus unserer Kirche austreten möchten, akzeptieren aber natürlich Ihre Entscheidung.
Eine entsprechende Erklärung unterschreiben Sie in diesem Fall im Standesamt, das uns darüber informiert. Es ist für uns jedoch sehr hilfreich, etwas über Ihre Gründe zu erfahren. Vielleicht gibt es einen konkreten Auslöser für Ihren Schritt, über den man sprechen sollte. Wir sind Ihnen in jedem Fall dankbar, wenn Sie vorher mit uns Kontakt aufnehmen.
Als Gast sind Sie zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen weiter herzlich eingeladen.
Die kirchenrechtlichen Folgen eines Austritts bestehen darin, dass Sie nicht mehr zum Abendmahl zugelassen sind. Sollten Sie mit einem Patenamt betraut sein, erlischt dieses. Wir bitten Sie, in diesem Fall die Familie Ihres Patenkindes über Ihren Austritt zu informieren. Kirchliche Amtshandlungen,wie Trauungen und Beerdigungen, können Sie nicht weiter in Anspruch nehmen.
Neben diesen rechtlichen Aspekten Ihrer Entscheidung gilt nach unserer festen Überzeugung allerdings auch:
Der - durch die Taufe sichtbar gemachte - Bund, den Gott mit einem Menschen schließt, gilt für das ganze Leben und wird von ihm niemals aufgekündigt. Daher bleiben Sie in unseren Augen ein Kind Gottes, auch wenn Sie unsere Kirche verlassen. Sie bleiben uns herzlich willkommen.